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关键条款 · 原文与中译
环境 § 6 Abs. 1
Hersteller sind verpflichtet, sich ... vor dem erstmaligen Bereitstellen ... bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren zu lassen. ... Die Zentrale Stelle Verpackungsregister bestätigt die Registrierung und teilt dem Hersteller seine Registrierungsnummer mit.
生产者须在首次向德国市场投放包装前,在包装登记中心(Zentrale Stelle Verpackungsregister,即 LUCID)办理注册;登记中心确认注册并向生产者发放注册号。
环境 § 7 Abs. 1
Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben sich mit diesen Verpackungen zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme vor der Bereitstellung ... im Bundesgebiet an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen.
负有系统参与义务的包装生产者,须在投放前就这些包装加入一个或多个回收系统,以确保全面回收。
环境 § 15 Abs. 1
Hersteller dürfen weder Verpackungen im Bundesgebiet bereitstellen ..., wenn sie nicht oder nicht ordnungsgemäß nach § 6 Absatz 1 Satz 1 registriert sind. Sie dürfen systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht im Bundesgebiet bereitstellen ..., wenn sie sich mit diesen Verpackungen nicht nach § 7 Absatz 1 Satz 1 an einem System beteiligt haben.
未依 §6(1) 第1句注册或注册不合规的生产者,不得在德国境内投放包装;未依 §7(1) 第1句就包装加入系统的,不得在德国境内投放负有系统参与义务的包装。
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原文法规链接
依据:各国官方公报与主管机关文本;引用前请核对官方现行版本。基准日 2026-10-10。本页为合规导读,细节以官方原文与主管机关解释为准;标注〔审议中〕〔草案〕的条目请以最新立法进展为准。