环境 § 4(1)
Wer gewerbsmäßig Getränke in Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter in Verkehr setzt, hat ab 1. Jänner 2025 vom jeweiligen Abnehmer ein Pfand in der Höhe von € 0,25 je Verpackung im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle einzuheben.
自 2025 年 1 月 1 日起,以营业方式将 0.1 至 3.0 升塑料或金属一次性饮料包装投放市场的人,须以中央机构的名义、记入其账户,向购买人收取每件 0.25 欧元押金。