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关键条款 · 原文与中译
环境 ElektroG § 8 Abs. 1
Ein Hersteller im Sinne von § 3 Nummer 9 Buchstabe a bis c, der keine Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, muss einen Bevollmächtigten beauftragen. Jeder Hersteller darf nur einen Bevollmächtigten beauftragen.
在德国无营业场所的电子电气设备生产者,必须委托一名授权代表;每个生产者只能委托一名授权代表。
碳 ElektroG § 6 Abs. 1
Bevor ein Hersteller Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringt, ist er oder ... sein Bevollmächtigter verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Geräteart und Marke registrieren zu lassen.
生产者在将电子电气设备投放市场前,须由本人或授权代表在主管机关按设备类型和品牌注册。
环境 BattDG § 5 Abs. 1
Bevor ein Hersteller Batterien im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals auf dem Markt bereitstellt, ist er oder ... sein Bevollmächtigter ... verpflichtet, sich ... bei der zuständigen Behörde mit der Marke und der jeweiligen Batteriekategorie ... registrieren zu lassen.
生产者在德国境内首次投放电池前,须由本人或授权代表按品牌和电池类别在主管机关注册。
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原文法规链接
依据:各国官方公报与主管机关文本;引用前请核对官方现行版本。基准日 2026-10-10。本页为合规导读,细节以官方原文与主管机关解释为准;标注〔审议中〕〔草案〕的条目请以最新立法进展为准。